Gute Kosten - schlechte Kosten

Wenn die SPD über Wirtschaft nachdenkt, wird’s meist drollig. Nun kommt ein neuer amüsanter Versuch: Um exorbitante Abfindungszahlungen an Manager zu begrenzen, sollen in Zukunft Abfindungen nur noch bis zu einer Million Euro als Betriebskosten voll abgesetzt werden dürfen.

Warum, so frage ich zunächst, wird die Grenze eigentlich bei einer Million gezogen? Warum nicht bei 100.000 Euro? Oder bei 10.000 Euro? Schon hier zeigen sich Willkür und Narretei eines solchen Vorschlages. Übrigens: Eine Abfindungszahlung von 2 Millionen Euro bedeutet für den Staat eine Steuereinnahme von mehr als 1 Million Euro, weit mehr als über betriebliche Steuern zu holen ist.

Da aber in der SPD-Führung keiner zu finden ist, der in der freien Wirtschaft einmal Verantwortung getragen hätte, hier das kleine Einmaleins des Rechnungswesens: In der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens gilt das Nettoprinzip. Aufwendungen können mit Erlösen verrechnet werden, sofern diese der Erlöserzielung dienen. Dieser Grundsatz gilt in der Finanzbuchhaltung, im Bilanz- und Steuerrecht und auch in der Betriebswirtschaft allgemein.

Aber das juckt die alte Tante SPD nicht: Ab sofort kennt die Betriebswirtschaft moralisch gute und moralisch schlechte Kosten. Und wer entscheidet, welche Kosten moralisch gut und welche moralisch schlecht sind? Naja, der Kurt Beck und die Andrea Nahles.

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